NRW führt Benachrichtigungspflicht über Einträge in SKB-Datenbanken ein - AG Fananwälte fordert sofortige Einführung auch in den restlichen Bundesländern
Der Sportausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen hat heute beschlossen, dass alle Fußballfans in NRW, die in den „SKB-Datenbanken“ der Polizei gespeichert sind, über diesen Umstand von Amts wegen zu informieren sind. Die Landesregierung ist dazu aufgerufen, dies zeitnah umzusetzen. Die Speicherung in den Dateien soll außerdem grundsätzlich auf fünf Jahre beschränkt werden. Darüber hinaus soll länderübergreifend geprüft werden, die parallel geführte Verbund-Datei „Gewalttäter Sport“ zu überarbeiten. Bisher werden nur in Bremen die betroffenen Personen darüber informiert, wenn sie in der -irreführend- so bezeichneten „Gewalttäter“-Datei geführt werden.
Am 22.3.2017 fand im Sportausschuss eine Sachverständigen-Anhörung zum Thema "Keine geheimen Datensammlungen über Fußballfans! Kontrolle und Transparenz ermöglichen - Betroffene proaktiv informieren statt, zu der auch zwei Vertreter der AG Fananwälte als Sachverständige geladen waren. Diese verwiesen darauf, dass die Datensammlungen über Fußballfans einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen. Rechtsgrundlage und Handhabung der Dateien sind völlig intransparent. Eine unabhängige und effektive Kontrolle findet nicht statt. Die Dateien waren jahrelang geheim und wurden erst durch Landtagsanfragen überhaupt bekannt. Aus anderen Bundesländern ist bekannt, dass umfassende Persönlichkeitsund Bewegungsprofile erstellt und höchstpersönliche Daten ausgeforscht und systematisch gespeichert werden, bis hin zu den besuchten Lokalen einer Person. In den Dateien landen nicht etwa nur verurteilte Gewalttäter, sondern auch unverdächtige Personen, gegen die nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, sogar Kontakt- und Begleitpersonen werden gespeichert. Dr. Andreas Hüttl und Marco Noli von der AG Fananwälte hatten auch bereits in ihren schriftlichen Stellungnahmen4 darauf hingewiesen, dass es gegen die Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs.4 GG) verstößt, wenn die Betroffenen nicht über die Eintragung informiert werden. Wer nicht weiß, dass er eingetragen ist, kann sich auch nicht effektiv dagegen zur Wehr setzen und ggf. die Berichtigung oder Löschung des Eintrags beantragen.
Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte begrüßt diesen rechtsstaatlich zwingend erforderlichen Schritt. Ebenso wie die Tatsache, dass im Vorfeld der Anhörung offenbar fast die Hälfte der Personen aus der SKB-Datenbank in NRW gelöscht wurden5 . Man kann nur mutmaßen, ob hier wohl vorsichtshalber einige besonders fragwürdige Eintragungen rechtzeitig vor Einführung der Benachrichtigungspflicht entfernt wurden.
Die AG Fananwälte fordert die sofortige Umsetzung der Benachrichtigungspflicht und die Einführung einer Benachrichtigungspflicht auch in den restlichen Bundesländern. Dabei sollten von Amts wegen alle betroffenen Personen darüber informiert werden, wenn sie in den SKB-Datenbanken, der Verbunddatei „Gewalttäter-Sport“ oder ggf. darüber hinaus existierenden Datensammlungen über Fußball-Fans gespeichert sind.
Arbeitsgemeinschaft Fananwälte