...der Fanhilfe Dortmund: "Dieser Winkelzug ist in der Rechtsprechung bisher unbekannt."
In Süddeutschland standen in den vergangenen Wochen mehrere BVB-Fans wegen Beleidigung vor Gericht. Wir haben mit Claas von der Fanhilfe sowie Stefan Witte, der als Verteidiger am Prozess beteiligt war, darüber gesprochen. Im Interview berichten sie von einem unfairen Prozess mit mehreren formellen Fehlern und vielen Fragezeichen. Des Weiteren sprechen sie über die Arbeit der Fanhilfe Dortmund.
schwatzgelb.de: Fangen wir mal ganz vorne an, um erst einmal den Rahmen der Verhandlung zu klären: Wie viele Anzeigen sind inzwischen bekannt und wie lautet der Tatvorwurf?
Stefan: Der Tatvorwurf ist, dass die Angeklagten während des letzten Spieltags der Saison 2017/2018 in Sinsheim „Dietmar Hopp, du Sohn einer Hure“ bzw. „Hopp, du Hurensohn“ als „Lalala“-Gesang gesungen haben sollen. Deshalb sind inzwischen knapp 50 BVB-Fans, wenn man das Auswärtsspiel der abgelaufenen Saison ebenfalls hinzuzieht, angeklagt respektive Teil eines Ermittlungsverfahrens. 48 oder 49 Beschuldigte haben sich inzwischen bei uns gemeldet.
Bei dem Spiel im Mai letzten Jahres gibt es genau drei Sequenzen, in denen die Lieder gesungen wurden. Mehr war da nicht, wie mir auch von anwesenden Personen berichtet wurde. Netto sprechen wir von ca. anderthalb Minuten. Es ist also nicht exzessiv gesungen worden.
schwatzgelb.de: Es geht aber nur um die Gesänge und nicht das Fadenkreuz?
Claas: Ja, nur die Rufe. Anderes ist uns nicht bekannt, auch für die zweite Runde nicht.
schwatzgelb.de: Auf welcher Grundlage war es Dietmar Hopp möglich zu klagen? Bzw. was ist der Unterschied zu den „BVB Hurensöhne“-Gesängen?
Stefan: Das Problem ist, dass Dietmar Hopp direkt, persönlich angegangen wird. Beim „BVB Hurensöhne“ ist man eher bei einer Kollektivbeleidigung, ähnlich wie bei „ACAB“. Hier ist der Mäzen konkret namentlich angesprochen, was ihm erstmal eine Antragsberechtigung verschafft.
schwatzgelb.de: Aus rein juristischer Perspektive ist es aber legitim eine solche Anzeige zu erstatten? Auch wenn es von 100 oder 1000 Leuten gesungen wurde?
Stefan: Herr Hopp lässt angeben, dadurch in seiner persönlichen Ehre beleidigt zu sein. Er ist direkt angesprochen, Hurensohn, da kann er natürlich frei entschließen dies anzuzeigen.
Inhaltlich kann man in der Sache aber sicherlich diskutieren, wenn man juristisch ins Detail gehen will. Es gibt formelle und materielle Argumente, die man in diesem bestimmten Fall vorbringen kann. Es wurden aber alle Anträge der Verteidigung abgewiesen, so dass hier keine abschließende, rechtliche Würdigung stattfand, weil die Argumente der Verteidigung nicht gehört wurden.
schwatzgelb.de: Die Gesänge gab es, für den Laien ist das somit ein recht eindeutiger Fall. Wie geht man so eine Verteidigung an?
Stefan: Zunächst ein paar Gedanken zu den materiellen Argumenten, auf die man die Verteidigung wohl in so einem Fall stützt:
Wenn man mit jemandem sprechen würde, der nicht zum Fußball geht, würde er sich wahrscheinlich fragen, warum wir da überhaupt diskutieren. Hurensohn ist eine geeignete Beleidigung und für die meisten ist der Fall da abgeschlossen. Das Strafgesetzbuch sagt aber auch, dass man sich den Rahmen angucken muss, in dem die vermeintliche Beleidigung geäußert wird. Gibt es da eventuell Gepflogenheiten, Besonderheiten oder persönliche Motivationen? Beispielsweise gab es vom OLG Hamm ein Urteil, dass in einer familieninternen Whatsapp-Gruppe eine Beleidigung nicht öffentlich ist und daher juristisch nicht zum Tragen kommt. Das kann man nicht zwingend vergleichen, aber es zeigt, dass man Beleidigungen zwingend im Zusammenhang sehen muss und das auch für die rechtliche Einordnung wichtig ist.
Es galt deshalb in dem Verfahren auf materieller Seite zu klären, ob man bei einem Schmähgesang von einem „sozialadäquaten Verhalten“ sprechen kann. Es würde ja niemand auf die Idee kommen, Dietmar Hopp im Supermarkt „Sohn einer Hure“ zu nennen, wenn man ihn zufällig beim Einkaufen trifft.
Claas: Genau, es gibt ja gesellschaftlich auch keinen Grund, Dietmar Hopp zu beleidigen. Dass er eine Kinderkrebsklinik gebaut hat und in der gesamten Region umfangreich wohltätig ist, ist ja bekannt und dann geht es nicht darum, ihn zu diffamieren. Da gibt es dann schon einen gewissen Unterschied zu einem Fußballstadion. Auf der Fußballbühne ist er nun mal die personifizierte TSG Hoffenheim, wie Red Bull bei Leipzig oder Hoeneß für die Bayern.
Stefan: Sicherlich gibt es im Stadion viele, die es nicht gut finden, wenn deftige Sachen gerufen oder gesungen werden, gerade wenn sie mit Kindern da sind. Es wird sie aber auch nicht überraschen, dergleichen zu hören. Wenn der Schiedsrichter schlecht pfeift, wird ordentlich gepöbelt. Was mussten sich Hoeneß und Co. anhören, wenn sie ein Stadion betreten haben? Da kann man sich dann schon fragen, ob es nicht eine gewisse Normalität hat, im Stadion seinen Unmut mit einer Person als Projektionsfläche kund zu tun. Ist das vielleicht Teil einer gewachsenen Fankultur? Das ist natürlich schwer zu verkaufen für jemanden, der es nicht kennt und der sich so einen Fall auch nicht als gewisse Normalität vorstellen kann. Dann gibt es den Punkt, dass die Beleidigung gesungen wird. Ist es also ein künstlerischer Ausdruck - gerade vor dem Hintergrund der Fankultur? So gibt es zum Beispiel einen Professor für Musik und Gesang aus Freiburg, der vor ein paar Jahren Fangesänge kategorisiert hat. Anfeuernde Rufe, den Gegner niedermachende Rufe und insbesondere auch diffamierende Rufe, wie etwa BVB Hurensöhne. Und manchmal stechen dann auch Einzelpersonen heraus. Uli Hoeneß, Kahn, Timo Werner, Dietmar Hopp – Es gab in der Fußballgeschichte schon viele „Hurensöhne“ und „Arschlöcher“. Das kapriziert sich im Fußballkontext auf eine Person oder eine Gruppe, womit man sich inhaltlich auseinandersetzen muss. Auch, wie die Personen damit umgehen, ist wichtig: Herr Hopp sagte beispielsweise im Doppelpass und im Audi Star Talk, dass es an ihm abpralle. Er ziehe eine klare Grenze, wenn es um Gewaltaufforderung geht, wie zum Beispiel das Fadenkreuz, das sicher auch juristisch nochmal eine andere Kategorie ist. Aber bei den Gesängen ist bis zum diesem Verfahren kein Mensch davon ausgegangen, dass es eine strafbare Beleidigung ist, weil er sich bislang nicht in seinem Ehrgefühl verletzt fühlte und auch öffentlich kommunizierte, durch unschöne Gesänge nicht verletzt zu sein.
In diesem Kontext muss bei der juristischen Betrachtung als nächstes dann zwischen dem objektiven und dem subjektiven Tatbestand unterschieden werden. Der subjektive Tatbestand beschreibt den Vorsatz, das voluntative Element des Tatbestandes. In diesem Fall könnte man zumindest diskutieren, ob mit dem Gesang „Dietmar Hopp, du Sohn einer Hure“ nicht Kritik am Verein TSG Hoffenheim zum Ausdruck gebracht werden sollte und somit gar kein expliziter Beleidigungsvorsatz vorlag. Wie in jedem normalen Strafprozess sollte zumindest von einem objektiven Standpunkt aus versucht werden die Gedankengänge des Beschuldigten nachzuvollziehen und dessen Vorsatz zur vermeintlichen Beleidigung zu ergründen. Eine fahrlässige Beleidigung gibt es nämlich nicht.
Der Wille zur entsprechenden Aufklärung und Würdigung der Argumente war allerdings weder auf Seiten der Staatsanwaltschaft, noch beim Gericht vorhanden.
schwatzgelb.de: Wisst ihr, warum das Interesse nicht da war?
Stefan: Nein, darüber können wir nur spekulieren auf der Grundlage, wie mit den sehr detailliert aufgearbeiteten Anträgen und Argumenten umgegangen wurde. Hier mag sich am Ende jeder Leser selbst ein Bild machen.
schwatzgelb.de: Ich würde gerne noch mal einen Schritt zurückgehen: Im Gästeblock in Hoffenheim stehen sicherlich knapp 3000 Personen, wovon ein Großteil vermutlich mitgesungen haben könnte. Wie wurden ausgerechnet die 40 BVB-Fans identifiziert und wie konnte man erkennen, dass sie „Dietmar Hopp, du Sohn einer Hure“ gesungen haben?
Claas: Die wurden anhand von Videoaufnahmen und eines Richtmikrofons, was am Block montiert war, identifiziert. Die Sinsheimer Ermittler sind damit an einen szenekundigen Beamten aus Dortmund herangetreten. Der hat dann natürlich die Leute herausgepickt, die schon mal bei Personalienfeststellungen oder anderen Maßnahmen aufgefallen sind. Dazu wurde vor Gericht ausgeführt, dass manche Leute eine Fahne vor dem Gesicht hatten oder schwer zu erkennen waren und daher nicht angeklagt werden konnten. Wie man erkannt hat, ob sie „Dietmar Hopp, du Sohn einer Hure“ gesungen haben? Kann man nicht, zumindest als Laie nicht. Ob da jetzt „Sohn einer Hupe“ oder nur „Dietmar Hopp“ gesungen wurde, kann man eigentlich nicht feststellen. Die Richterin sagte, dass man es an den Lippen ablesen konnte, vielleicht hat sie das studiert. Aber eine Laie erkennt das nicht. Dieses passt auch zu meiner Vermutung, dass die Urteile im Vorfeld feststanden und es kein Interesse an einer Aufklärung gab. Auch wenn Herr Hopp in der Region Heidelberg ein gutes Netzwerk besitzt, so sollte man dennoch vom Rechtsstaat erwarten, unbefangen solch einen Fall zu verhandeln. Aber anhand von Videos, welche auf einem leistungsschwachen Computer ruckelnd abgespielt wurden, bewerten zu können wer wann wie zweifelsfrei „Du Sohn einer Hure“ gesungen hat, ist in meinen Augen sehr sportlich.
Stefan: Was bemerkenswert ist an der Nummer: Es gibt hochauflösende Videotechnik im Stadion, ist sogar vorgeschrieben. Dann wird der Block in einzelne Teile unterteilt und in hochauflösende Bilder aufgeschlüsselt und geguckt, wer da zu erkennen ist. Das ist irrsinnig viel Arbeit. Wir reden hier über netto anderthalb Minuten. Für die Bearbeitung und Aufbereitung hat dann jemand, nach Aussage des zuständigen Beamten vor Gericht, sechs Wochen(!) daran gearbeitet, herauszufiltern, wessen Gesicht beim Singen erkennbar ist. Mit diesem Material wurde dann in Dortmund ein Polizist aus der Fußballabteilung aufgesucht und die Leute, die er erkannt hat, sind die 30, gegen die das Verfahren läuft. Bemerkenswert ist aber insbesondere, dass man mindestens sechs Wochen Arbeit in die Videoaufbereitung investiert. Das entbehrt jeglicher Verhältnismäßigkeit. Wir sprechen hier von einem absoluten Strafantragsdelikt. Das sind Fälle, wo der vermeintlich Geschädigte in jedem Falle einen Strafantrag stellen muss, damit es zur Verfolgung durch die Behörden kommt, vergleichbare Delikte gibt es nur wenige im Strafgesetzbuch. Da sind sechs Wochen Ermittlungsarbeit schon völlig übertrieben. Man stelle sich mal vor, man hätte hier in Dortmund auch noch jemanden zum Identifizieren abgestellt, der dann vielleicht nicht mal einwandfrei Leute ermitteln kann. Bei den Kölnern wurden beispielsweise zwei Leute verwechselt. Was da an Arbeit hineingesteckt wurde, spricht aber dann für sich, denke ich.
Claas: Es soll ja vor allem abschrecken. Nachdem die erste Welle mit den 30 Leuten kam, gab es hier beim Rückspiel in Dortmund bei den ersten Gesängen gegen Hopp und Hoffenheim vereinzelt Pfiffe. Das gab es in den 10 Jahren davor nicht. Es soll vor allem abschrecken und deswegen hat man sich nur eine Handvoll Leute rausgepickt.
schwatzgelb.de: Das wirkt auf mich als juristischen Laien völlig willkürlich. Das hört sich sehr nach Symbolpolitik an?
Stefan: Dem Dortmunder Polizisten ist vor Gericht die Frage gestellt worden, ob noch mehr Ermittlungsarbeit geleistet wurde. Da hat der Polizist geantwortet, dass per Ermittlungsgesuch angefragt wurde, ob er Leute auf dem Bild erkennt. Ob weitere Ermittlungsarbeit aus Sinsheim oder Dortmund hätte veranlasst werden müssen, dazu kann ich nichts sagen, das ist Polizeiarbeit. Dass Dietmar Hopps jetziges Vorgehen der Verhinderung der Schmähgesänge aber wenig dienlich ist, sah man beim Spiel hier in Dortmund, als nicht die „üblichen Verdächtigen“ das Lied angestimmt haben, sondern es kam vielmehr aus verschiedenen Bereichen auf der Süd. Damit hat sich Herr Hopp sicherlich keinen Gefallen getan. Viele normale Fans sehen in ihm auch die Projektionsfläche, stimmen das genauso an und können die Vorgehensweise von Herrn Hopp nicht verstehen. Letztes Mal in Hoffenheim ähnlich: Ich stand ein wenig abseits und auch da haben viele Fans das Lied angestimmt, die sicherlich nicht zu den Ultragruppen zählen.
schwatzgelb.de: Ihr sagtet gerade, dass Beleidigung ein Antragsdelikt ist. Im Stadion in Sinsheim sind ca. 30000 Menschen. Ist da nicht auch ein öffentliches Interesse gegeben? Oder muss Herr Hopp zwingend sagen, dass er dagegen vorgehen will?
Stefan: Eine Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt, ohne Strafantrag passiert da – zumindest in der Regel - gar nichts. Es geht um ein persönliches Ehrdelikt und solange ich jemanden mit den übelsten Worten der Welt beleidige und der sich davon aber nicht beleidigt fühlt, kann das allen egal sein. Wenn er keinen Strafantrag stellt, dann ist das auch kein verfolgbares Delikt. Egal, wie viel Polizeiarbeit man investiert. Deswegen ist auch vorgesehen, dass erst Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft investiert wird, wenn der Strafantrag gestellt wurde. Das war in diesem Fall anders.
schwatzgelb.de: Inwiefern?
Stefan: Hier ist es so gehandhabt worden, dass die Polizei selber eine Strafanzeige gefertigt hat, was nichts Besonderes ist. Das heißt nur, dass etwas einer strafrechtlichen Würdigung unterzogen werden soll. Es verhindert beispielsweise, dass die Videoaufnahmen direkt gelöscht werden, wodurch diese gesichert wurden. Man hat dann aber Akten angelegt und weitere Arbeit reingesteckt, ohne dass überhaupt der erklärte Wille von Herrn Hopp bekannt war, einen Strafantrag zu stellen.
Claas: Den Sachbearbeiter der Polizei Waibstadt konnte man zum genauen Arbeitsaufwand leider nicht befragen. Die Richterin hatte auch ein Interesse, ihn zu befragen, er war dann aber zufällig krank. Die Anwälte haben dann beantragt, dass er natürlich gehört werden muss, weil es zweifelsohne nicht geklärt worden ist, welche Kommunikation zwischen der Polizei und dem Büro Schickhardt stattgefunden hat, wann der Strafantrag wie wo gestellt wurde, wann Herr Hopp mitgeteilt hat, dass er Strafverfolgung wünscht. Es waren viele Fragen offen, aber das schien dann den Staatsanwalt sowieso nicht zu interessieren und die Richterin empfand es dann doch nicht als notwendig genug. Man hat sich auch gegen die Richterin wegen Befangenheit gewehrt, aber auch das wurde abgelehnt. Mein Gefühl war, dass sie keinen Bock hatte, den Sachverhalt lückenlos aufzuklären. Aus meiner Sicht hatte sie den Auftrag, dass bestimmte Leute verknackt werden müssen. Von der Staatsanwaltschaft wurde auch ganz klar gesagt „die drei Jungs, darüber diskutieren wir nicht“. Anderen wurde eine Einstellung gegen Geldbetrag angeboten, aber bei den drei Jungs sollte es eine Signalwirkung geben, da wurde nichts angeboten und auch nicht diskutiert. Nur bei diesen Terminen war die Presse vor Ort. Natürlich widersetzt sich die Richterin da nicht. Man hatte das Gefühl, dass sich niemand auch nur inhaltlich mit den Anträgen auseinandersetzen wollte.
schwatzgelb.de: Was war der Unterschied zwischen denen, wo eingestellt wurde und zwischen denen, wo nicht eingestellt wurde?
Claas: Der Unterschied war zunächst, dass die Leute, bei denen nicht eingestellt wurde, schon vorher 1-2 Sachen in der Akte stehen hatten. Aber zwischenzeitlich haben auch Leute eine Einstellung bekommen, die schon wegen Beleidigung aktenkundig sind. Ich kann es nicht genau sagen, was da jetzt die Unterschiede sind. Bei den drei Jungs jetzt war immer Presse anwesend und ich denke, es soll vor allem um die öffentliche Signalwirkung gehen. Es soll nicht in der Presse auftauchen, dass die Verfahren eingestellt oder gar jemand freigesprochen wurde. Das wäre ja eine Backpfeife für Herrn Hopp und die Staatsanwaltschaft.
Stefan: Insgesamt sind der Fanhilfe Dortmund elf Einstellungen respektive Angebote einer Einstellung gemeldet worden. Neben den drei Verurteilungen haben wir Kenntnis von vier weiteren Verurteilungen, wobei da auch eine entsprechende Vorbelastung vorhanden war. Bei Beleidigungsdelikten kommt es normalerweise vor, dass es eine Entschuldigung und eine Spende an einen gemeinnützigen Zweck gibt und dann ist der Sache vom Unrechtsgehalt genüge getan. Das hat die Staatsanwaltschaft kategorisch abgelehnt, schon am ersten Verhandlungstag. Man hat seitens der Staatsanwaltschaft am Ende des ersten Verhandlungstages erst festgestellt, dass massiv gegengesteuert wird, woraufhin dann angeboten wurde, dass man bei den Nicht-Vorbestraften die Verfahren einstellt. Bei den anderen, die nicht mal einschlägig vorbestraft sind, was sonst wichtig ist, hat man direkt deutlich gemacht, dass man es durchzieht. Für die entsprechende Vorbelastung war es dabei egal, ob das jetzt im Fußballkontext war oder beispielsweise ein Unfall mit Fahrerflucht, weil man versehentlich auf einem Parkplatz an ein anderes Auto gefahren ist. Selbst bei vermeintlichen in der Vergangenheit vorgefallenen Kleinigkeiten wurde gesagt, dass keine Einstellung in Betracht kommt. In Einzelfällen ist es aber jetzt aufgeweicht worden. Inzwischen ist auch bei einschlägig Vorbestraften eingestellt worden. So hätte die Staatsanwaltschaft von Anfang an ihr Gesicht wahren können, indem man beispielswiese alles gegen eine Zahlung an eine karitative Sache eingestellt hätte. Aber dieses Selektieren ist reine Symbolpolitik. Nur weil mal jemand in irgendeiner Situation aufgefallen ist, wird ja der Schuldgehalt der Beleidigung nicht höher. Da hätte man dann natürlich über die Höhe der etwaigen Spende eine Einflussmöglichkeit gehabt. Aber so ist es ein absoluter Schlingerkurs, der meiner Meinung nur darauf zurückzuführen ist, dass sie nicht damit gerechnet haben, dass so viel Gegenwind von Seiten der Verteidigung kommt, die sich inhaltlich extrem vertieft mit dem Thema auseinandersetzt. Genau für solche Fälle haben wir die Fanhilfe ja gegründet, um zusammen solche Sachen gerichtlich klären zu lassen. Die strafrechtliche Verfolgung von Schmähgesängen ist ja etwas, was denke ich fast jedem Stadionbesucher passieren kann. Das kann genauso „Opa Harry“ passieren, der sonst immer in Block 84 steht, mal mit nach Hoffenheim fährt, zwei, drei Bier trinkt und mitsingt. Wenn es dann schlecht läuft und er der Polizei bekannt wird, dann bekommt er auch Post und weiß gar nicht, was er gemacht hat.
schwatzgelb.de: Ihr hattet eben schon Formfehler angesprochen. Was gab es denn noch außer der etwas lückenhaft geführten Akte?
Stefan: Wo soll ich da anfangen? Fangen wir mal beim Strafantrag an. Für den Strafantrag gibt es eine Frist von drei Monaten. Normalerweise muss innerhalb von drei Monaten nach dem Delikt ein Strafantrag gestellt werden, was nicht nachgeholt werden kann. Innerhalb der ersten drei Monate wurde hier, nach überwiegender Ansicht der involvierten Verteidiger, kein Strafantrag gestellt. Nach vier oder fünf Monaten fiel einem Oberstaatsanwalt auf, der eigentlich gar nichts mit solchen Fällen zu tun hat, dass kein Strafantrag gestellt wurde. Der wies die Polizei an, einen Strafantrag einzuholen. Auf Veranlassung der Polizei wurde dann nachgehakt, was mit dem Strafantrag sei. Das Spiel war am 12.05., am 08.10. wurde dann durch den Rechtsanwalt ein Strafantrag gestellt, mit einem Vermerk, dass Herr Hopp am 22.05. gesagt haben soll, dass er eine Strafverfolgung wünsche. Die juristische Lage war für alle, die die Akte in der Hand hatten, klar: Es fehlt ein fristgerechter Strafantrag. Man hat sich da rausgewunden, indem man gesagt hat, dass die Frist erst läuft, wenn die Leute identifiziert wurden, also namentlich bekannt sind. Dieser Winkelzug ist in der Rechtsprechung bisher unbekannt.
schwatzgelb.de: Formfehler Nummer 1 also. Gab es weitere?
Stefan: Die Akte ist nicht vollständig. Das wurde am ersten Verhandlungstag gerügt. Die Tonspur von der Aufzeichnung des Richtmikrofons sowie die Originaldateien sind nicht zur Verfügung gestellt worden. Da muss man sich ja die Frage stellen, was wurde alles aufgezeichnet, läuft die Aufnahme durchgängig? Oder wird die bedient und zeichnet erst auf, wenn ein Gesang hörbar ist? Das ist nicht zur Verfügung gestellt worden. Es gab bearbeitetes Videomaterial, das zur Verfügung gestellt wurde. Wir hätten gerne das Original gesehen und nicht irgendein Bild mit Kringeln.
Wichtiger ist jedoch, dass der Geschädigte nie wirklich zur Sache gehört wurde. Auch wenn die Anhörung des Geschädigten nicht explizit im deutschen Strafprozessrecht normiert ist, finden sich entsprechende Nomen in der europäischen Menschenrechtscharta, die besagen, dass die Verteidigung die Möglichkeit haben muss, einen Belastungszeugen zu befragen. Natürlich ist das kein Zwang, aber es muss die Möglichkeit geben und die wurde uns nicht nur verwehrt, sondern aktiv verweigert, weil man keine ladungsfähige Adresse von Herrn Hopp in der Akte hatte. Wir haben versucht, Herrn Hopp selber zu laden, nachdem das Gericht ihn nicht laden wollte, weil die Richterin entschieden hat, dass wir ihn nicht brauchen. In der Strafprozessordnung gibt es aber die Möglichkeit der Selbstladung der Verteidigung, wo die Verteidigung selber Zeugen laden kann. Das war uns nicht möglich, wir haben das aber probiert. Die mitgeteilte Anschrift war allerdings die des Golfclubs St. Leon Roth. Das ist nicht seine Adresse, weswegen die Ladung nicht zugestellt werden konnte.
Während des Verfahrens haben sich weitere mögliche Formfehler angesammelt, was wir dann natürlich noch einmal explizit, wenn die schriftlichen Urteile vorliegen, prüfen.
schwatzgelb.de: Muss nicht jeder beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein?
Stefan: Das ist richtig, wobei es sein kann, dass die Herausgabe verweigert wird sofern in der Person ein Geheimhaltungsinteresse besteht. Wir haben uns schon gedacht, dass die Adresse nicht korrekt ist, aber hatten dann erst wenige Tage vor dem Termin die Gewissheit. Aber da muss natürlich das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft dafür sorgen, dass potentielle Zeugen mit ladungsfähigen Anschriften in der Akte stehen.
schwatzgelb.de: Warum ist es euch wichtig, dass Dietmar Hopp als Zeuge auftritt?
Stefan: Weil es um ihn geht. Der Eindruck der Verteidigung ist, dass er etwas anzettelt, mit dem er nichts zu tun haben will. Er ist nicht direkt erreichbar, Antworten kommen immer nur von seinem Bevollmächtigten. Vielleicht ist das bei ihm anders als bei mir, aber, wenn ich was in Gang bringe, dann will ich wissen, was da passiert und auch auf Fragen antworten. Das ist bei ihm offensichtlich anders. In den Akten, die wir kennen, will er nichts dazu sagen. Wenn er sich mal äußert, dann wird Monate später ein Telefonvermerk zur Akte gereicht.
Claas: Die Frage ist ja, kommt es von Dietmar Hopp, der es zehn Jahre über sich ergehen lassen hat oder kommt es von Herrn Schickhardt, der sich profilieren will und ja auch schon in der Vergangenheit den DFB aufgefordert hat, die Vereine zu bestrafen, wenn es Schmähgesänge gibt. Der hat das Thema immer weiter befeuert und es hat eigentlich keinen interessiert. Da muss man sich schon die Frage stellen, ob es eher von der Kanzlei Schickhardt kommt oder von Dietmar Hopp. Meine Vermutung ist eher, dass Schickhardt der Drahtzieher ist und Dietmar Hopp das bei einem Glas Wein abgenickt hat. Fakt ist, dass sich Herr Hopp nicht einmal zu der Sache geäußert hat. Bislang kamen alle Äußerungen vom Anwaltsbüro, entweder von Herrn Schickhardt oder von der Sekretärin. Aber kein persönliches Statement von Herrn Hopp.
Stefan: Seine öffentlichen Aussagen gingen ja früher auch immer in eine andere Richtung: „Wenn sich Leute entschuldigen, ziehe ich meinen Antrag zurück“. Das hat einer der Betroffenen versucht. Er hat eine Entschuldigung an den Golfclub und an das Anwaltsbüro geschickt. Daraufhin kam die Antwort vom Anwaltsbüro Schickhardt, dass man das Schreiben zur Kenntnis genommen hätte, aber das nichts am Strafantrag ändern würde. Deshalb muss man wohl schon fragen, ob sich die Meinung von Herrn Hopp um 180 Grad geändert hat oder ob eine andere Agenda dahintersteckt. Das müsste man Herrn Hopp im Rahmen der Beweisaufnahme vor Gericht dann mal fragen. Deswegen ist es auch so wichtig, ihn zu laden. Der Grad der Ehrverletzung wird ja auch deutlich, wenn man den Zeugen befragt hat. Das ist ja auch für das Strafmaß wichtig. Ist das mit einer Spende getan oder ist Herr Hopp so stark in seinem öffentlichen Ansehen beschädigt, dass man härter bestrafen muss. Das kann man nicht durch einen Fragenkatalog an ein Anwaltsbüro feststellen. Von mir aus kann der Beleidigte das auch schriftlich machen, wenn er das unterschreibt, aber es muss eine direkte Äußerung des Betroffenen geben. Das macht den Grundsatz des fairen Verfahrens aus. Man soll beide Parteien zu Wort kommen lassen.
Dass sich beide Parteien zum Sachverhalt äußern, hat man in jedem anderen Prozess. Selbst im NSU-Prozess mussten Angehörige der Opfer Aug in Aug mit Beate Zschäpe vor Gericht sitzen. Dann kann man doch das Argument von Herrn Hopp, dass es ihm nicht zumutbar sei, sich vor Gericht zu äußern, nicht gelten lassen. Das passt nicht.
schwatzgelb.de: Das stellt sich in euren Aussagen so dar, als wäre es kein faires Verfahren. Da muss es ja Möglichkeiten geben, sich zu wehren. Was habt ihr da gemacht?
Stefan: Natürlich gibt es Möglichkeiten, die formellen Fehler als auch die rechtlichen Ansatzpunkte, welchen Beweisen man hätte nachgehen müssen, zu beanstanden. Da geht es auch um die Verwertung von Beweisen, zum Beispiel die Aufzeichnungen vom Richtmikrofon. Ist das aus Datenschutzgründen überhaupt zulässig? Es ist vom Gericht erkannt worden, dass es ein sensibles Thema ist. Da kommt eine Latte von Folgeproblemen. Bricht diese Aufnahme weg, haben wir ein Video, wo ein paar Leute klatschen. Natürlich hat jemand die Gesänge gehört, aber dann sprechen wir über eine ganz andere Sachlage. Dass es dieses Richtmikrofon gibt, hat erst ein Zeuge vor Gericht gesagt. Zuvor wurden einfach Leute, in welcher Form oder Umfang auch immer, ohne ihr Wissen aufgezeichnet. Das ist eine neue Kategorie. Ob das datenschutzrechtlich zulässig ist, dazu haben wir gerade regen Briefwechsel mit dem Landesdatenschutzbeauftragten, der sich damit beschäftigt. Letztendlich kann man sogar zu dem Schluss kommen, dass zumindest der Anfangsverdacht eines Straftatbestands, § 201 Strafgesetzbuch (Vertraulichkeit des nicht-öffentlichen Wortes) erfüllt ist. Dieser Straftatbestand scheint gerade auch im Fußball bei Polizeimaßnahmen in Mode zu kommen, wo häufig mit Handykameras gefilmt wird. Da bekommen diejenigen, die mitfilmen ein Strafverfahren an die Backe, weil sie mit Ton filmen und somit die Vertraulichkeit des Wortes verletzen. Das gilt hier wiederum nicht? Das ist mehr als fragwürdig.
Es geht in dem Fall ja nicht nur um die Gesänge, sondern auch darum, ob Leute beim Bier holen oder bei der Unterhaltung in der Halbzeitpause aufgezeichnet wurden. Eventuell sogar auch bei weiteren Spielen, was erstmal nicht unsere Baustelle ist, worauf wir die anderen Fanhilfen aber kürzlich hingewiesen haben. Wozu das installierte Mikrofon technisch genau in der Lage ist wurde in der Hauptverhandlung leider in keinster Weise nachgegangen. Der Zeuge, der die Aufnahme gemacht hat, wurde nicht gehört.
Um aber nochmal auf deine Frage zurückzukommen, wie sich die Betroffenen jetzt wehren können: Die Betroffenen haben die Möglichkeit, Rechtsmittel, zuerst einmal völlig egal ob Berufung oder Revision, einzulegen. Wenn man die Berufungsinstanz nimmt, dann werden die Beweisanträge nochmal geprüft, die Zeugen erneut gehört, etc. In der Revision, dann vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, würde das erstinstanzliche Urteil, ohne etwa eine weitere Beweisaufnahme, auf Rechtsfehler geprüft. Die Verteidiger haben 30 Sekunden nach Urteilsverkündung Rechtsmittel eingelegt, worauf hin sich die Staatsanwaltschaft veranlasst sah, explizit das Rechtsmittel der Berufung einzulegen. In der juristischen Einordnung ist das eine Sperrberufung und geht der Revision vor. Das heißt, das Berufungsverfahren, also ein weiteres Tatsachenverfahren, mit Zeugen, Beweisanträgen, etc. wird eingeschoben. Das ist natürlich aus Sicht der Verteidiger einfach nur gemacht worden, um nach Vorliegen der Urteilsgründe Revision einlegen zu können. Dass die Staatsanwaltschaft jetzt Berufung eingelegt hat, ist gelinde gesagt nur schwerlich zu verstehen, denn vorher hatte die Staatsanwaltschaft die Beweisaufnahme als abgeschlossen angesehen und wollte keine weiteren Zeugen und Beweisanträge hören. Jetzt eine weitere Sachaufklärung zu eröffnen, ist dann bemerkenswert, soll es – frei nach Dr. Hüttl - einfach nur dem Angeklagten erschweren, zu seinem Recht zu kommen
Claas: Das werden wir als Fanhilfe natürlich weiter begleiten und auch als Fanszene insgesamt. Solidarität ist ja das, was Borussia Dortmund ausmacht und das ist auch unsere stärkste Waffe. Natürlich kann man sagen, dass jeder selber schuld ist, wenn er „Dietmar Hopp, du Sohn einer Hure“ ruft, aber gehen wir nur mal davon aus, dass da alle Leute verknackt werden: Auf Dauer wird das die Stadionatmosphäre verändern. Dann kann man nicht mehr aus der Laune heraus irgendetwas sagen. Jeder der schon ein wenig länger zum Fußball fährt, als dieser noch nicht versucht wurde gesellschaftsfähig zu vermarkten, kennt die Wortwahl auf diversen Dorfplätzen in den Kreisligen. Fußball lebt von seinen Emotionen. Diese sind halt auch nicht immer positiv, aber sie gehören zum Fußball wie das Bier nach Dortmund. Mal davon ab, glaubt denn wirklich jemand, dass die Herren Profis eine andere Ausdrucksweise auf dem Platz wählen? Es kann halt wirklich jeden treffen, das muss den Leuten bewusst sein. Deswegen ist es echt wichtig, dass wir uns da gegenseitig unterstützen.
Stefan: Genau aus dem Grund machen wir das. Deshalb hat sich die Fanhilfe ja mitunter gegründet, weil das eine der Sachen ist, die wirklich jeden treffen kann. Ich glaube, es kann sich niemand außer den feinen Herren in Block 27 oder denen, die auf der Nordtribüne im Oberrang sitzen… Obwohl selbst die können sich wahrscheinlich auch nicht davon freisprechen, dass sie mal aus der Emotion heraus irgendetwas gerufen haben. Man muss ja auch nur mal an Jürgen Klopp in Neapel z.B. denken. Der wurde zwar drei Spiele von der UEFA gesperrt, aber auch da hat niemand gesagt, dass man da ein Strafverfahren eröffnen müsse. Ich denke, jeder, egal ob der Familienvater oder ein Mitglied aus der aktiven Fanszene, hat schon einmal den Gegner beleidigt. Da muss ja in Zukunft nur mal ein Spieler kommen, das ist ja nichts anderes. Wenn die Tür erst einmal auf ist, dann können da auch andere durchgehen. Deswegen führen wir die Verfahren mit dieser Vehemenz.
schwatzgelb.de: Welche Rolle hat die Fanhilfe Dortmund genau in dem Verfahren gespielt?
Stefan: Die Fanhilfe hat versucht, all diese Fälle zu sammeln, den Leuten finanziellen Rückhalt zu bieten und die ganze Geschichte etwas in die öffentliche Wahrnehmung zu bringen. Wir müssen uns da etwas zurückhalten, weil es sich um laufende Verfahren handelt. Deswegen hatten wir damals auch nur einen Aufruf, dass die Betroffenen sich melden sollen und wir ihnen einen Anwalt vermitteln können. Wir werden den Leuten aber natürlich auch weiter den Rücken stärken, sodass sie auch wirklich zu einem fairen Verfahren kommen.
schwatzgelb.de: Die Fanhilfe ist jetzt ungefähr ein Jahr alt. Du meintest vorhin auch, dass man sie in einer idealen Welt eigentlich gar nicht bräuchte. Jetzt gab es in den letzten zwölf Monaten verschiedene bekanntere Vorfälle wie das Heimspiel gegen Hertha, auch wenn das nicht direkt die Dortmunder Fans betraf, oder eben die Hopp-Geschichte. Wie fällt euer Fazit vom ersten Jahr Fanhilfe Dortmund aus?
Stefan: Auf jeden Fall positiv! Wir hätten sicherlich in der einen oder anderen Situation besser agieren können, aber das ist jetzt nun mal noch ein Aufbauprozess. Wir haben uns jetzt auch nochmal getroffen, um da die eine oder andere Sache zur neuen Saison auch zu optimieren. Nichtsdestotrotz haben wir auch Verfahren gehabt, wo die Leute Recht bekommen haben, z.B. in dem Fall, als die Kriminalpolizisten unter der Südtribüne waren. Wir werden über den Fall in Frankfurt, als Leute eingekesselt wurden, sicherlich nochmal gerichtlich sprechen. Wir werden sicherlich auch nochmal die Aufenthalts- und Betretungsverbote thematisieren. Die Fanhilfe hat auf jeden Fall dazu beigetragen, dass es ein überarbeitetes Stadionverbotskonzept bei Borussia Dortmund gibt. Wir haben auch dazu beigetragen, dass selbst in den Ruhr Nachrichten inzwischen Faninteressen gehört werden, was früher nicht so war. Und ansonsten haben wir ganz viel Einzelfallhilfe betrieben. Wir haben Leuten geholfen, die nicht wussten, an wen sie sich sonst wenden können. Wir haben sicherlich in 80 Einzelfällen außerhalb der aktiven Fanszene Hilfe geleistet oder Anwälte vermittelt. Und das zeigt ja auch, dass so eine Fanhilfe enorm wichtig ist.
Claas: Ich ziehe auch ein sehr positives Fazit über das erste Jahr. Wenn man in Dortmund etwas Neues startet, gibt es ja immer ein bisschen Startschwierigkeiten wie beim Bündnis „Südtribüne Dortmund“ zum Beispiel. Davon konnten wir aber bei der Fanhilfe profitieren und haben da aus früheren Fehlern gelernt. Klar, es lief nicht alles perfekt, aber das kann es auch nicht. Aber ich bin echt zufrieden. Den ersten Härtefall hatten wir schon direkt im Oktober mit dem Polizeieinsatz beim Berlin-Heimspiel. Da haben wir unser Möglichstes getan, um die Berliner zu unterstützen. Was ja auch schon gesagt wurde, ist, dass wir zu dem neuen Stadionverbotskonzept etwas beigetragen haben. Das wurde immer etwas stiefmütterlich behandelt. Da haben wir jetzt einen guten Weg gefunden. Die Kommunikation mit dem BVB ist äußerst positiv.
schwatzgelb.de: Dann wünschen wir noch viel Erfolg bei der weiteren Arbeit der Fanhilfe und bedanken uns für dieses Interview.