GE: Ministerium bleibt Antworten schuldig.
Der Polizeieinsatz in der Gelsenkirchener Nordkurve hat auch viele Borussen verstört. Mehr als 80 Verletzte hatte der Pfefferspray- und Schlagstockeinsatz der Polizeibeamten beim Spiel gegen Saloniki vor zehn Tagen zur Folge. Noch immer existieren bezüglich des Polizeieinsatzes viele Fragen und Widersprüche, der FC Schalke 04 widersprach den Darstellungen der Polizei deutlich.
Weil letztlich dieselben Beamten auch in Dortmund eingesetzt werden, haben wir uns daher entschlossen, das NRW-Innenministerium unter Minister Ralf Jäger (SPD) um Aufklärung zu bitten. Diesem Wunsch ist das Ministerium leider bislang nur teilweise und aus unserer Sicht unzureichend nachgekommen. Wir dokumentieren daher an dieser Stelle unsere gestellten Fragen und die Antwort des Ministeriums.
E-Mail schwatzgelb.de vom 23.08.2013:
Sehr geehrter Herr Beus,
wir hatten gestern besprochen, dass ich mich zeitnah noch einmal bei Ihnen melde und Sie mir den Kenntnisstand und die letztliche Einschätzung des Ministerium zu dem Polizeieinsatz beim Champions League Spiel in Schalke mitteilen, wie sie sich aus der Nachbereitung des Abends ergeben haben.
In der Zwischenzeit hatten wir selbst Gelegenheit, uns ein noch etwas umfassenderes Bild zu verschaffen, was zu den folgenden Fragestellungen führt:
1) Der FC Schalke 04 weist die Berichte der Polizei deutlich zurück, nach denen der Verein bzw. seine Verantwortlichen um den Polizeieinsatz gebeten hätten. Der Fanbeauftragte, Patrick Arnold, bekräftigt vielmehr, er habe deutlich von dem Einsatz abgeraten, und nennt die Aussage der Polizei in ihrer Pressemitteilung, seine Vermittlungsversuche seien gescheitert, laut Schalker Fanmagazin "Schalke Unser" eine "bewusst gestreute Lüge, Unterstellung und Rufmord".
http://schalke-unser.de/?p=1082
Können Sie etwas zu diesen Widersprüchen und Vorwürfen sagen?
2) Während die Polizei von zirka 30 verletzten Personen spricht, beziffert das Deutsche Rote Kreuz in einer Meldung zum Einsatz deren Anzahl als "mehr als 80".
http://www.drk-ge.de/drk/index.php?id=1098&L=0%2Fdetail%2F1000%2F%2Fdetail%2F0200%2F&tx_ttnews[year]=2013&tx_ttnews[month]=08&tx_ttnews[day]=22&tx_ttnews[tt_news]=204&cHash=f26c182c3602bbbb0b02ade5e86e254a
Wie bewertet das Ministerium diese Diskrepanz?
3) Als Einsatzgrund wird von der Polizei eine vermeintliche Volksverhetzung angegeben. Leider konnten Sie mir im gestrigen Gespräch nicht für mich verständlich erläutern, inwiefern das Innenministerium sich dieser Einschätzung anschließt.
Zur Erläuterung: Bei der Fahne handelt es sich um die von 1992 bis 1995 gültige Flagge der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien, offenbar versehen mit dem Schriftzug „Komiti Düsseldorf“ - einer Fangruppierung des mazedonischen Vereins Vardar Skopje, die freundschaftliche Beziehungen zu einigen Schalker Fans hegt. Die Fahne hat offenbar schon bei früheren Partien in der Arena gehangen, u.a. in der Champions-League-Begegnung gegen Olympiakos Piräus, wo sie für keinerlei Probleme sorgte. Die Fahne und das darauf abgebildete Symbol des Sterns von Vergina sind in Deutschland nicht verboten.
Inwiefern teilt also nun das Innenministerium die polizeiliche Einschätzung zur Volksverhetzung?
4) Offenbar gibt es Stimmen griechischer Fans, die von einer erhöhten Aggression im Gästeblock und insbesondere von einer Sturmdrohung nichts wissen wollen. Diese subjektiven Einschätzungen werden begleitet durch den Umstand, dass es nach Spielende nicht zu einer bei solchen Partien üblichen Blocksperre gekommen ist, bei der die Gästefans ihren Block erst verlassen dürfen, wenn die übrigen Zuschauer bereits weg sind. Die Griechen haben ihren Block nach Spielende weitgehend friedlich verlassen und sich ohne größere berichtete Vorfälle mit den Schalker Fans vermischt.
Gleichzeitig ist der Gästeblock der Schalker Arena baulich derartig gestaltet, dass er für Ordnungs- und Sicherheitkräfte an sich gut zu handhaben ist. Wenige Eingänge vom Stadioninneren in den Block und nur ein einziger Zuweg von außen ins Stadion hinein sowie bauliche Abtrennungen zu Nachbarblöcken scheinen gut geeignet, damit die Polizei selbst im Fall von Ausschreitungen die Fans im Gästeblock unter Kontrolle hält.
Bleibt das Ministerium vor diesem Hintergrund bei seiner Einschätzung, dass ohne Vorgehen gegen das Banner Gefahr für Leib und Leben bestanden hätte und dass die Polizei Aggressionen der griechischen Fans nicht anderweitig hätte begegnen können?
5) Im vorliegenden Video des Fernsehsenders Sky ist ab Minute 5:00 zu sehen, wie gleich mehrere Polizisten ohne klare Sicht und über ihre Köpfe hinweg Pfefferspray versprühen. Gewaltaktionen von Fans sind in dieser Einstellung nicht zu sehen. Halten Sie Ihre gestrige Einschätzung vor diesem Hintergrund aufrecht, das Pfefferspray sei zielgerichtet und nur als Reaktion auf Angriffe hin eingesetzt worden?
http://www.sky.de/web/cms/de/videos-champions-league.jsp?bctid=2623213916001
6) Professor Feltes, Krimonologie-Professor an der Ruhr-Universität Bochum, hält das Eingreifen für überzogen, den massiven Einsatz in einer Fankurve für ein Novum und sieht bei Verwendung von Pfefferspray auf Fußballtribünen die Gefahr einer Massenpanik gegeben. Wie steht das Ministerium zu dieser Einschätzung der Gefahr?
http://www.derwesten.de/sport/fussball/s04/kriminologe-warnt-vor-massenpanik-bei-pfefferspray-einsatz-in-fan-kurve-id8347276.html
7) Der Einsatz von Pfefferspray als Kampfmittel ist in internationalen Konflikten durch das Abkommen über biologische Waffen von 1972 verboten. Insbesondere für Asthmatiker und Menschen unter Drogeneinfluss kann Pfefferspray eine tödliche Wirkung entfalten. Die Polizei in Deutschland setzt das Spray dennoch ein. Berichten zufolge musste nach dem Einsatz am Mittwoch eine Person intensivmedizinisch versorgt werden.
Können Sie uns benennen, warum das Ministerium Pfefferspray bei der Polizei für offenbar unverzichtbar hält und wie steht das Ministerium insbesondere zu dessen Einsatz bei Großveranstaltungen, insbesondere Fußballspielen, bei denen Aggressoren und Unbeteiligte nicht immer scharf abgrenzbar sind? Wie stellt das Ministerium sicher, dass insbesondere friedliche Asthmatiker nicht durch einen Einsatz zu Schaden kommen?
Entspricht ein "blindes" Versprühen über den eigenen Kopf hinweg und im 180°-Schwenk, wie es erfolgte, den Vorstellungen des Innenministeriums zum Einsatz dieses Mittels?
8) Internationale Organisationen haben Deutschland bereits mehrmals dafür gerügt, dass Polizeibeamte nicht individuell gekennzeichnet sind, u.a. das Antifolter-Komitee der Vereinten Nationen in seinem letzten Deutschland-Bericht vom 25.11.2011, sowie der Menschenrechtskommissar des Europarats in seinem Brief vom 15.11.2010 an den damaligen Bundesinnenminister Dr. De Maiziere.
Sofern einzelne Beamte am Mittwoch Straftaten begangen haben, sind diese durch Uniformierung inklusive Helm praktisch nicht zu belangen. Können Sie uns bitte mitteilen, warum in NRW - im Gegensatz zu anderen (Bundes)ländern - keine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten via Name oder Nummer existiert?
Abschließend:
Schließt sich das Innenministerium nach Zurkenntnisnahme aller vorliegenden Bilder, Berichte, Stellungnahmen, Einschätzungen und Widersprüchen nach wie vor vollumfänglich den Ausführungen und Einschätzungen der Polizei Gelsenkirchen an, was Einsatzgrund, -notwendigkeit und -durchführung betrifft? Oder gibt es (Teil)bereiche, die der kritischen Würdigung und Nachbereitung bedürfen? Wurden Fehler gemacht? Wenn ja, welche?
Ist der Einsatz so erfolgt, wie das Ministerium dies von der Polizei erwartet und würde das Ministerium den Einsatz als vorbildlich für vergleichbare Situationen beschreiben?
Lassen Sie uns die Einschätzung des Ministeriums bitte nach Möglichkeit schriftlich und bis 18 Uhr am 26. August 2013 zukommen, damit wir Ihre Erläuterungen unverfälscht und vollständig wiedergeben können und diese in unsere Berichterstattung aufnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Steding
www.schwatzgelb.de
E-Mail des Innenministeriums vom 28.08.2013:
Sehr geehrter Herr Steding,
Ihre Fragen beantworte ich zusammengefasst wie folgt:
Zunächst einmal ist festzustellen, dass in erster Linie die Vereine für die Sicherheit in den Stadien und einen störungsfreien Spielbetrieb verantwortlich sind. Sie müssen ihre Möglichkeiten vollständig ausschöpfen. Dazu gehört unter anderem der Einsatz von Sicherheits- und Fanbeauftragten sowie eines leistungsfähigen Ordnungsdienstes. Der Ordnungsdienst muss personell und aufgrund seiner Eignung und Qualifikation in der Lage sein, wirksam Einlasskontrollen durchzuführen, in gefahrenträchtigen Situationen deeskalierend zu wirken, Block- und Platzstürme zu verhindern und eine Trennung der Fangruppen sicherzustellen. Im Ergebnis heißt das: Der Ordnungsdienst muss grundsätzlich in der Lage sein, das Hausrecht und damit auch die Beachtung der Stadionordnung durchzusetzen.
Das hat am 21. August 2013 erkennbar nicht geklappt.
Das Zeigen des Banners führte zu einer massiv aufgeheizten Stimmung bei den griechischen Gästen. Um die Lage zu beruhigen, haben deshalb der Sicherheitsbeauftragte und der Fanbeauftragte von Schalke 04 mehrfach vergeblich die Ultras aufgefordert, diese Provokation zu unterlassen.
Aufgrund der hohen Emotionalität und der zunehmenden Aggressivität im Gästefanblock, war die Situation für den Ordnungsdienst in der zweiten Halbzeit außer Kontrolle geraten. Eine deeskalierende Kommunikation auch seitens der Polizei mit den griechischen Fans war zu diesem Zeitpunkt unmöglich. Es war nach Bewertung der Polizei jeden Augenblick damit zu rechnen, dass sich die Emotionen und die Aggressionen in Gewalttätigkeiten entladen, Blockabtrennungen überstiegen werden, das Spielfeld gestürmt und das Spiel abgebrochen wird.
Um gewalttätige Ausschreitungen wie beim Europa League Spiel vor einem Jahr gegen Rapid Wien mit erheblichen Gefahren für Fans, Spieler, Ordnungsdienst und Polizei zu verhindern, war nun ein sofortiges Handeln der Polizei erforderlich.
Grundsätzlich wird keine Polizei in den Fanblocks eingesetzt. Die Fanblöcke sind aber auch keine rechtsfreien Räume. Bei Gefahren und Straftaten muss die Polizei auch dort einschreiten. Es ist keinesfalls nachvollziehbar und zu akzeptieren, dass es in einem solchen Fall als legitim angesehen wird, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit massiver Gewalt anzugehen.
Der Einsatzleiter hat sich, nachdem alle Kommunikations- und Interventionsversuche auch von Vereinsverantwortlichen gescheitert waren, in dieser schwierigen Situation nach Beurteilung der drohenden Gefahren und der Risiken entschieden, das provozierende Banner im Heimfanblock durch Kräfte der Bereitschaftspolizei entfernen zu lassen. Diese Entscheidung des Einsatzleiters ist nachvollziehbar und war mit dem Sicherheitsbeauftragten abgestimmt, was allerdings seitens des Vereins bestritten wird.
Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wurden aus dem Umfeld der Bannerträger massiv durch Schläge, Tritte und Stiche mit Fahnenstangen angegriffen. In dieser dynamischen Situation haben die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Pfefferspray und den Einsatzmehrzweckstock eingesetzt, um den polizeilichen Einsatz zu sichern und sich selbst zu schützen. Dass durch den Einsatz von Pfefferspray auch friedliche Fans sowie zwei Helfer des DRK verletzt wurden, bedauern wir sehr.
Den Vereinsvertretern ist es nicht gelungen, die bewusst provozierenden „Fans“ zu beruhigen. Erst infolge des Polizeieinsatzes wurde das Banner bis Spielende nicht mehr gezeigt. Dies führte zu einer schnellen Beruhigung im Gästefanblock. Wäre die Polizei nicht eingeschritten, hätte das Spiel aufgrund von Gewalttätigkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit abgebrochen werden müssen.
Es gibt bereits eine Kennzeichnung bei geschlossenen Einheiten der Polizei. Daraus geht hervor, welcher Einsatzhundertschaft und welchem Zug die Polizeibeamtinnen und - beamten angehören. Zusätzlich zu der Zugbezeichnung gibt es weitere Bezeichnungen für Sonderfunktionen in diesem Zug. Das heißt, es verbleibt eine Anzahl von etwa zwölf bis 13 Beamtinnen und Beamten, die nicht durch eine konkrete Zahl identifizierbar sind, jedoch anhand anderer Merkmale (beispielsweise Geschlecht, Statur, etc.) erkennbar sind. Es gibt keinen einzigen Fall in Nordrhein-Westfalen, in dem ein Strafverfahren gegen Polizeibeamtinnen und -beamte eingestellt worden wäre, in dem eine weitergehende Kennzeichnung zur Identifizierung beigetragen hätte.
Das Polizeipräsidium Gelsenkirchen wird den Einsatz umfassend nachbereiten. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, wie zukünftig Auswirkungen des Pfeffersprayeinsatzes auf Unbeteiligte soweit möglich vermieden werden können. Darüber hinaus wird das Polizeipräsidium Gelsenkirchen intensive Gespräche mit dem Verein zum Veranstaltungsverlauf und zur Sicherheit im Stadion führen.
Es geht uns darum, dass die bisher gute Zusammenarbeit in Zukunft fortgesetzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Diane Drawe
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
Pressestelle
E-Mail schwatzgelb.de vom 28.08.2013:
Sehr geehrte Frau Drawe,
haben Sie Dank für Ihre Antwort. Zu unserem Bedauern sind Sie auf die angesprochenen Themenkomplexe leider bestenfalls am Rande eingegangen, eine Beantwortung insbesondere unserer konkreten Fragen ist leider nicht erfolgt.
Ich werde Sie hierzu morgen auch telefonisch kontaktieren, wir wünschen uns an dieser Stelle jedoch eine umfassende Beantwortung zu den acht aufgeführten Themen.
Bzgl. der Kennzeichnung der eingesetzten Beamten stoße ich im Übrigen mit Blick auf den Koalitionsvertrag von 2012 auf den folgenden Wortlaut:
"Wir werden unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Polizistinnen und Polizisten eine individualisierte anonymisierte Kennzeichnung der Polizei beim Einsatz geschlossener Einheiten einführen.
Dies wird durch die von Ihnen skizzierte verbleibende "Anzahl von etwa zwölf bis 13 Beamtinnen und Beamten" sicherlich nicht gewährleistet, insbesondere da aufgrund der körperlichen Voraussetzungen und der Einsatzkleidung inklusive Protektoren erfahrungsgemäß die Einsatzkräfte einander in punkto Statur doch sehr ähneln. Auch das Geschlecht lässt sich bei mit Einsatzkleidung und Helm bekleideten Beamtinnen und Beamten wohl nur schwer erkennen.
Dies soll jedoch nur am Rande Thema sein. Konkret zielte unsere Frage ja darauf ab, warum die zwischen SPD und den Grünen durch den Koalitionsvertrag dokumentierte Einigkeit in dieser Fragestellung bislang noch nicht umgesetzt wurde, obwohl Deutschland von renommierten und anerkannten internationalen Institutionen in dieser Frage bereits mehrfach gerügt wurde und die individuelle Kennzeichnung (teilweise mittels Namensschild) insbesondere im europäischen Ausland bereits gang und gäbe ist.
Ich bitte Sie daher nochmals, uns eine Antwort Ihres Ministeriums zu den aufgeworfenen Fragen bzgl. dieses und der anderen Aspekte zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Steding
www.schwatzgelb.de
E-Mail schwatzgelb.de vom 30.08.2013:
Sehr geehrte Frau Drawe,
ich konnte Sie telefonisch leider weder heute noch gestern bislang erreichen, versuche dies aber weiterhin, würde Sie aber gleichzeitig ebenfalls um Kontaktaufnahme bitten unter 0231-XXXXXXX.
Nach intensiver Durchsicht Ihrer Stellungnahme jedenfalls stelle ich fest, dass Sie tatsächlich nur zu den Themen 4) und 8) zumindest teilweise Stellung bezogen haben, allerdings ohne ganz konkret auf die gestellten Fragen einzugehen. Zu den Themen 1) bis 3) und 5) bis 7) sind Sie bisher eine Antwort schuldig geblieben.
Auf die abschließend genannten Fragen zur Bewertung des Einsatzes wird ebenfalls nur teilweise eingegangen. Ich möchte Sie daher noch einmal um umfassende Beantwortung unserer Fragen zu sämtlichen Themen bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Steding
In einem telefonischen Gespräch wurde uns gestern nun mitgeteilt, dass eine weitergehende Beantwortung durch das Ministerium zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfolgen wird. Soweit man unsere Fragen beantworten könne beziehungsweise wolle, habe man dies getan. Möglicherweise sei zu einem späteren Zeitpunkt im September jedoch eine umfassendere Antwort des Ministeriums möglich.
Alle Berichte zum Thema:
- GE: Polizeipräsident kündigt Ermittlungen an und entschuldigt sich bei Pfefferspray-Verletzten (30.08.2013)
- Minister Jäger im Fokus (28.08.2013)
- AG Fananwälte fordert die sofortige Einführung einer individuellen Kennzeichnung von Polizeibeamten (23.08.2013)
- Noch mehr GE: Polizei vs. S04 (22.08.2013)
- Ministerium: Keine geänderte Einsatzvorgaben (22.08.2013)
- Polizeigewalt in Gelsenkirchen (22.08.2013)
Redaktion, 31.08.2013