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...Fananwalt Tobias Westkamp (Teil 2): "Hätte es das DFL-Sicherheitspapier nicht gegeben, man hätte es erfinden müssen"

13.11.2012, 19:09 Uhr von:  Nicolai Malte S.
...Fananwalt Tobias Westkamp (Teil 2): "Hätte es das DFL-Sicherheitspapier nicht gegeben, man hätte es erfinden müssen"
Tobias Westkamp

Im zweiten Teil unseres Interviews steigen wir noch weiter in die Juristerei ein. Wir besprechen Situationen, die viele Fans schon erlebt haben und schauen genauer auf das Spannungsfeld Fußball. Wie soll sich ein betroffener Fan in einer konkreten Situation verhalten? Tobias Westkamp kann dabei keinen Paradeweg identifizieren, sondern betont die Einzelfallentscheidung. Wichtig sei jedoch, dass man sich möglichst frühzeitig einen Anwalt sucht, da im Nachhinein die Arbeit immer schwerer werde. Als Strafverteidiger rät Tobias Westkamp allerdings seinen Mandanten bis zur Akteineinsicht keine Aussagen zum konkreten Sachverhalt zu machen.

Auch den Tatbestand des Landfriedensbruchs diskutieren wir. Hierbei handelt es sich um einen Auffangtatbestand, der zwar nötig ist, aber in seiner praktischen Verwendung von den Fananwälten durchaus kritisch gesehen wird. Dies betrifft vor allem die großzügig eingeleiteten Ermittlungen im Zuge eines Landfriedensbruchs, obwohl nach Meinung der Experten kaum Beweismittel zur Verfügung stehen. Deshalb liege die Vermutung nahe, dass dies geschehe, um Stadionverbote durchzusetzen. Wichtig: das reine "Dabeisein" sei nicht ausreichend, um den Tatbestand zu erfüllen.

Außerdem erörtern wir, warum die Fangewalt dermaßen im Mittelpunkt der Diskussionen steht. Tobias Westkamp sieht vor allem die mediale Bedeutung als einen Haupttreiber der großen Debatte, da viele Institutionen versuchten über den Fußball ihre Eigeninteressen zu forcieren. Dabei konstatieren die Fananwälte auch, dass die Justitz bei Vergehen mit Fußballbezug eine deutlich härtere Linien fahre als bei den gleichen Vorfällen ohne Fußballbezug. Dies scheint auch eine Folge der gesellschaftlichen Debatte um die Gewalt im Fußball zu sein, ohne dass die Statistiken ein besonderes Gewaltproblem in unserem Sport überhaupt belegen.

In Bezug auf den Erhalt der Stehplätze ist sich die AG Fananwälte noch nicht sicher. Es gebe eine Reihe von denkbaren Instrumenten, um ein Stehplatzverbot durchzusetzen, wobei alle mit Problemen behaftet seien. Grundsätzlich scheint dies aber möglich, wenn es seitens der Politik wirklich konsequent angegangen wird. Auch um das leidige Thema Pyrotechnik kommen wir nicht herum, zu dem die AG Fananwälte bezüglich rechtlicher Spielräume eine andere Position annimmt als DFB und DFL. Hier widerspricht Tobias Westkamp ganz klar einigen Aussagen von Herrn Dr. Rauball. Am Ende leisten wir uns noch einen kleinen Ausblick, der stark kennzeichnet ist von der Debatte um das Konzeptpapier "Sicheres Stadionerlebnis".

AG Fananwälte Fankongress

schwatzgelb.de: Es kommt immer wieder vor, dass Fans auf dem Weg zum Spiel am Bahnhof von der Polizei aufgefordert werden, ihre Personalien abzugeben. Das wird dann meist als „Allgemeine Personalienkontrolle“ eingeleitet. Warum tut man dies und was passiert mit den Daten?

Tobias Westkamp: Derartige Maßnahmen dienen der Erkenntnischwatzgelb.deewinnung. Dies kann der konkreten Situation geschuldet sein, passiert in der Praxis aber anscheinend auch, um loschwatzgelb.deelöst vom Einzelfall in Erfahrung zu bringen, wen man da vor sich hat.

schwatzgelb.de: Wie sieht die Arbeit mit eurem fußballbezogenen Mandanten aus? Da geht es ja vermutlich vor allem um Stadionverbote, wie sind da eure praktischen Erfahrungen? Gibt es auch positive Beispiele?

Tobias Westkamp: Leider Gottes ist es oftmals so, dass die Fans bereits mit dem Stadionverbotsschreiben in der Hand an uns heran treten. Da steht dann meist drin, dass gegen den betroffenen Fan ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und deswegen das Stadionverbot auschwatzgelb.deesprochen wurde. Der Kampf gegen das Stadionverbot läuft dann über das Ermittlungsverfahren: Wie bereits auschwatzgelb.deeführt, muss das Stadionverbot aufgehoben werden, wenn das Verfahren mangels Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt oder der Betroffene freigesprochen wird. Wird das Verfahren hingegen wegen Geringfügigkeit nach den § 153 ff. StPO eingestellt, kann das Stadionverbot aufgehoben werden. Eine zivilrechtliche Klage unmittelbar gegen den aussprechenden Verein ist oftmals wenig erfolgsversprechend. Der Richter würde in die Stadionverbotsrichtlinien schauen und lediglich prüfen, ob ein dort angeführtes Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, was bereits für die Verhängung des Stadionverbotes ausreicht. Die Frage, was sich in der konkreten Situation überhaupt zugetragen hat, ist in aller Regel zunächst nicht entscheidungsrelevant.

Es gibt jedoch auch außergewöhnliche Fälle, in denen Fans ein Stadionverbot wegen eines eingeleiteten Ermittlungsverfahren bekommen, aber beispielsweise einwandfrei beweisen können, dass sie sich zu keinem Zeitpunkt auch nur am Tatort aufgehalten haben. Wenn man also absolute „Totschlagsargumente“ hat, mittels denen man zweifelsfrei und auf den ersten Blick belegen kann, dass das Verfahren vollkommen zu Unrecht eingeleitet wurde, hat auch eine Klage auf Aufhebung des Stadionverbotes vor dem Zivilgericht Aussicht auf Erfolg.

schwatzgelb.de: Was ratet ihr Fans, die bereits ahnen, dass ein Stadionverbot einflattern könnte?

"Als Strafverteidiger rate ich dem Mandanten grundsätzlich, zunächst keine Angaben zu den verfahrensgegenständlichen Vorgängen zu tätigen"

Tobias Westkamp: Den einen glückseligmachenden Vorschlag gibt es leider nicht. Es gibt Vereine, die dem Betroffenen ein Anhörungsrecht einräumen. Natürlich hat derjenige, der sich einem Tatverdacht und den daraus resultierenden Konsequenzen ausgesetzt sieht, das Bedürfnis, seine Sicht der Vorgänge kundzutun. Mitunter gelingt es dem Betroffenen im Rahmen der Anhörung ja auch, den Erlass des Verbotes abzuwenden oder aber zumindest die Laufzeit zu beschränken.

Allerdings birgt die Teilnahme an einem derartigen Gespräch auch Risiken. Als Strafverteidiger rate ich dem Mandanten grundsätzlich, zunächst keine Angaben zu den verfahrensgegenständlichen Vorgängen zu tätigen – jedenfalls bis mir die entsprechende Ermittlungsakte vorliegt. Diese Verteidigungstaktik wird natürlich konterkariert, wenn bei dem Anhörungsgespräch die szenekundigen Beamten mit am Tisch sitzen, die gleichzeitig die Ermittlungen führen. Dies ist mitunter in Köln so – und ein beklagenswerter Zustand.

Es gibt Vereine, die mit der Verhängung von Stadionverboten in aller Regel sehr verantwortungsbewusst umgehen: Den FC St. Pauli muss man hervorheben, der Fairness halber auch Mönchengladbach. Da kann man beim Fanprojekt anrufen, das sich dann oftmals engagiert. Wenig Gnade zeigen in aller Regel beispielsweise Bayer Leverkusen und Hoffenheim.

Hendrik Große Lefert

schwatzgelb.de: Wie ist es bei Borussia Dortmund?

Tobias Westkamp: Mit dem BVB hatte ich bis dato kaum zu tun.

schwatzgelb.de: Da du Stadionverbotsrichtlinien schon erwähnt hast: Hast du das Gefühl, die Polizei wählt gerne den Weg des Stadionverbots, da er für sie weniger Aufwand als andere Maßnahmen bedeutet? Ist es in diesem Zusammenhang dein Eindruck, dass die Ermittlungen dann auch mal verschleppt werden, damit das Stadionverbot aufrechterhalten bleibt?

Tobias Westkamp: Es gab mal ein Verfahren in Köln, da musste man diesen Eindruck haben. Im Vorfeld eines Amateurderbys zwischen dem FC und Leverkusen kam es zu Straftaten einiger Fans gegenüber den eingesetzten Polizisten. Infolgedessen wurde ein Teil der anwesenden Fans – ca. 50 Mann – wahllos eingekesselt.

Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch wurden eingeleitet, natürlich gab es auch für jeden Betroffenen ein Stadionverbot. Es hat dann ein Jahr gedauert, bis die Ermittlungen abgeschlossen, uns die Akten übersandt und nach Stellungnahme der Verteidigung alle Verfahren mangels Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurden. Aus der Akte ging hervor, dass kaum Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Und die Betroffenen saßen währenddessen monatelang am Spieltag vor dem Fernseher.

Aber das sind Einzelfälle. In der Regel werden die Ermittlungen nicht verschleppt. Ermittlungsverfahren beanspruchen nun mal Zeit. Umso mehr würde ich mir wünschen, dass nicht bereits die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens für den Erlass eines Stadionverbotes ausreicht – jedenfalls aber hierbei mehr Augenmaß an den Tag gelegt wird.

USK

schwatzgelb.de: Kannst du den Tatbestand Landfriedensbruch einmal genauer definieren und eingrenzen? Denn egal was vorgefallen ist, er ist bei Vorwüfen gegenüber Fußballfans der Klassiker.

Tobias Westkamp: Der Landfriedensbruch, da habt Ihr Recht, ist ein Auffangtatbestand. Zur Tatbestandsverwirklichung bedarf es zunächst einer Menschenmenge, aus der heraus in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften Straftaten begangen werden. Die Menschenmenge muss hierbei als „Kulisse“ für die Straftat dienen. Die Strafandrohung ist in diesem Zusammenhang auch sinnvoll: In der Gemeinschaft können gruppendynamische Kräfte wirken, aufgrund derer der Mensch sich eher zu Grenzüberschreitungen hinreißen lässt, zumal eine Menschenansammlung auch eine gewisse Anonymität gewährt.

Um gegen den Straftatbestand des Landfriedensbruchs zu verstoßen, muss man aus der Menschenmenge heraus sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen beteiligen bzw. Menschen mit einer Gewalttätigkeit bedrohen. Strafbar ist auch die Einwirkung auf die Menschenmenge, um ihre Bereitschaft zu dem dargestellten Fehlverhalten zu fördern.

Wichtig: Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Tatbestandsverwirklichung nicht ausreichend ist dagegen das bloß passive „Mitmarschieren“ oder „Dabeisein“ in der Menschenmenge.

schwatzgelb.de: Der Vorwurf des Landfriedensbruchs ist also ohne ausreichende Dokumentation sehr angreifbar?

Tobias Westkamp: Auf jeden Fall! Oftmals wird nach unserem Dafürhalten von Seiten der Polizei die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs recht großzügig gehandhabt. Selbstverständlich sind die Strafverfolgungsbehörden dem Legalitätsprinzip verpflichtet: Sie müssen – wie bereits dargestellt – einen Sachverhalt aufklären, sobald Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat begangen wurde. Wenn jedoch eine aus zahlreichen Fans bestehende Gruppe eingekesselt wird, nur weil einige wenige Personen ein Fehlverhalten an den Tag gelegt haben, und sodann gegen alle ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist das jedenfalls dann rechtlich bedenklich, wenn offensichtlich keine Beweismittel zur Verfügung stehen, um einzelnen Personen eine wie auch immer geartete Beteiligung an den Straftaten nachzuweisen.

Tobias Westkamp von der AG Fananwälte

Dies geschieht jedoch nach unserer Wahrnehmung häufig. Besonders kritikwürdig ist dann, wenn darüber hinaus beim Verein trotz des kaum darstellbaren Tatverdachtes die Verhängung eines Stadionverbotes durchgesetzt wird.

schwatzgelb.de: Wir hören immer wieder von Fällen, in denen Personen während der Befragung zu hören bekommen, gegen sie erhobene Vorwürfe würden fallen gelassen, wenn sie gewisse Namen preisgäben. Ist das rechtens?

Tobias Westkamp: Wenn das die Polizei eigenständig entscheidet, könnte das den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllen. Die Aufgabe des Ermittlungsbeamten ist es, den Sachverhalt zu erforschen. In der Strafprozessordnung steht: Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Straftat begangen wurde, muss der Ermittlungsbeamte den Sachverhalt aufklären. Selbstverständlich kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht entscheiden, die Strafverfolgung einzustellen, weil der Tatverdächtige Aufklärungshilfe geleistet hat. Eine eigenständige Entscheidungsbefugnis steht der Polizei jedoch nicht zu.

Unschuldsvermutung

schwatzgelb.de: Woran liegt es denn, dass Fußballfans dermaßen im Fokus stehen und solche Maßnahmen getroffen werden?

Tobias Westkamp: Zum einen stellen Sicherheitsbehörden mitunter ein „selbstproduzierendes Gewerbe“ dar - soll heißen, je weniger Vorfälle bearbeitet werden, desto weniger Personal und Mittel gibt es. Daher habe ich den Eindruck, dass insbesondere polizeiliche Gewerkschaften das Thema für die Durchsetzung ihrer Forderungen missbrauchen - als Beispiel der Ruf nach mehr polizeilichen Mitteln und Befugnissen. Daher werden meiner Meinung nach von polizeilicher Seite die Vorfälle oftmals in den grellsten Farben dargestellt.

Darüber hinaus nimmt der Fußball eine immer größere Bedeutung in der Gesellschaft ein. Ihr kennt das alle – in den 80er Jahren noch Schmuddelsport, mittlerweile ist es in allen Gesellschaftsschichten en vogue, sich für Fußball zu interessieren. Das hat auch zur Folge, dass alles was im Zusammenhang mit dem Fußballsport steht, Einschaltquoten bzw. Auflage garantiert. Für viele Medien, die in einem Wettstreit um die plakativsten Aufmacher zu stehen scheinen, ist das Thema „Fangewalt“ daher ein Geschenk – und sie widmen ihm die entsprechende Aufmerksamkeit. Das hat wiederum zur Folge, dass viele Leute ihre bürgerlichen Ängste auf all das Schlimme projizieren, was sich beim Fußball ereignen soll.

Ich bin der festen Auffassung, dass das tatsächliche Geschehen in und um die Stadien die zunehmende mediale Aufmerksamkeit und die zunehmende polizeiliche Befassung mit alledem nicht rechtfertigt. Natürlich ist jede begangene Straftat eine zu viel und sollte aufgeklärt bzw. verhindert werden - nur jeder weiß, dass es in vergangenen Jahrzehnten beim Fußball nicht nur gefühlt deutlich rauer zugegangen ist. Auch die nüchternen Fakten sprechen eine eindeutige Sprache: Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren sind seit Jahren rückläufig, ebenso wie die Zahl der geleisteten Einsatzstunden der Polizeibeamten. Das kann Jedermann in den Jahresberichten der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze nachlesen. Einzig steigend sind die Zahlen der bei Besuchen von Fußballspielen verletzen Personen – jedoch auf einem im Vergleich zur Gesamtzuschauerzahl verschwindend geringen Niveau. Selbstverständlich soll die Polizei nicht für alle Fehlentwicklungen verantwortlich gemacht werden – trotzdem darf in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, dass sich die Verwendung von Reizgasen durch immer leistungsfähigere Geräte einer zunehmenden Beliebtheit bei Polizeibeamten erfreut, was sich mit Sicherheit bei der Anzahl der Verletzen niederschlägt.

Aber noch einmal: Die Zahl der Ermittlungsverfahren ist seit drei Jahren rückläufig – die hysterische Befassung mit der Thematik „Fangewalt“ lässt sich mit nüchternen Fakten nicht unterfüttern.

Fananwalt Marco Noli

schwatzgelb.de: Ihr habt in einer eurer Pressemitteilungen geschrieben, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte eurer Beobachtung nach bei der Verfolgung von vermeintlichem Fehlverhalten der Fußballanhänger wesentliche härtere Strafen verhängen als im Strafrecht ohne Fußballbezug. Kannst du das begrifflich machen?

Tobias Westkamp: Zunächst gilt nicht nur im Zusammenhang mit dem Tatbestand des Landfriedensbruchs, dass die Einleitung von Ermittlungsverfahren recht großzügig gehandhabt wird. Der Verdacht liegt nahe, dass hierbei auch die Möglichkeit von Bedeutung sein könnte, aufgrund der Verfahrenseinleitung die Verhängung eines Stadionverbots beantragen zu können.

Die einmal eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die einen „Fußballbezug“ aufweisen, werden weitaus seltener eingestellt als diejenigen, die nicht im Zusammenhang mit der Leidenschaft Fußballfan stehen. Ein Beispiel: Wenn man als nicht vorbestrafter Bürger auf der Cannstatter Wasen seinem Gegenüber in einer hochemotionalen Situation einen Schlag verpasst und dieser glücklicherweise kaum verletzt wird, stehen die Chancen für den Tatverdächtigen gar nicht schlecht, um eine Anklageerhebung herumzukommen. Derselbe Sachverhalt einige Meter weiter rund um das Neckarstadion und von Seiten der Staatsanwaltschaft wird mitunter argumentiert: Das ist eine „Fußballsache“, da wird grundsätzlich angeklagt.

"Daher ist die von meinem Kollegen Herrn Rechtsanwalt Rauball vorgebrachte Einschätzung, die Justiz würde im Umgang mit gewalttätigen Fußballfans zu viel Milde walten lassen, von purer Unkenntnis geprägt."

In der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht spielen dann oftmals generalpräventive Gründe eine Rolle – soll heißen, der Richter verweist auf die angeblich unhaltbaren Zustände rund um den Fußball und sieht sich gezwungen, „ein Zeichen zu setzen“. Beim Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer spricht beispielsweise ein Richter Recht, der seit zwei Jahrzehnten die Auffassung vertritt: Die Verhängung von Geldstrafen bei Gewaltdelikten mit „Fanbezug“ sei wirkungslos, zielführend sei ausschließlich die Verhängung von Freiheitsstrafe.

Daher ist die von meinem Kollegen Herrn Rechtsanwalt Rauball vorgebrachte Einschätzung, die Justiz würde im Umgang mit gewalttätigen Fußballfans zu viel Milde walten lassen, von purer Unkenntnis geprägt.

Amnesty

schwatzgelb.de: Ist es realistisch, als Fan gegen Polizeigewalt vorzugehen? Oder kostet es nur Geld und Nerven?

Tobias Westkamp: Sowohl als auch. Es kostet höchstwahrscheinlich Geld, mit Sicherheit Nerven und es ist oftmals nicht über alle Maßen erfolgversprechend. Aber selbstverständlich steht es jedem Bürger, der der Auffassung ist, dass die Exekutive ihre hoheitlichen Befugnisse rechtswidrig ausgeübt hat, zu, dies überprüfen zu lassen.

Wichtig hierbei sind Zeugen, die den eigenen Vortrag stützen können - denn bei Vorliegen einer klassischen Aussage-gegen-Aussage-Situation haben Beamte häufig einen Glaubwürdigkeitsvorschuss.

schwatzgelb.de: Aber weckt man so nicht vielleicht schlafende Hunde, falls man die Hoffnung hat, dass keine weiteren Konsequenzen kommen?

Tobias Westkamp: Ich möchte die Polizeibeamten nicht unter Generalsverdacht stellen, viele üben ihren oftmals sehr schwierigen Beruf äußerst gewissenhaft aus.

Bei Vorliegen der von euch angesprochenen Konstellation kann man jedoch vereinzelt den Eindruck gewinnen, dass einige Polizeibeamte nach der alten Fußballerweisheit handeln, „Angriff ist die beste Verteidigung“: So der Bürger in einer Konfliktsituation den Beamten eines Fehlverhaltens beschuldigt, erhebt dieser umgehend Vorwürfe gegen den ihn belastenden Bürger. Infolgedessen kann es ratsam sein, jedenfalls in der konkreten Situation auf die Erstattung eines Strafantrages zu verzichten – und dies später nachzuholen. Andererseits besteht dann wiederum das Problem, dass mangels Kennzeichnungspflicht der involvierten Polizisten oftmals im Nachhinein eine Identifikation des Beamten nicht möglich ist.

Eine allgemein gültige Verhaltensregel kann man in diesem Zusammenhang nicht aufstellen, daher eine klassische Anwaltsantwort: Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Fankultur

schwatzgelb.de: Ihr habt euch im Vorfeld des Sicherheitsgipfels geäußert. Fühltet ihr euch ernst genommen im Vorfeld und im Nachgang der Ereignisse?

Tobias Westkamp: Um uns geht es nicht – aber um auf die Frage zu antworten: Wir haben uns im Vorfeld, wie viele Fanvertreter auch, nicht ernst genommen gefühlt. Losgelöst von uns muss man feststellen, dass kein Fanvertreter zu diesem Gipfel geladen wurde. Wie so häufig wurde über Fans statt mit den Fans gesprochen. Auch bei der Erstellung des jüngsten DFL-Sicherheitspapiers.

schwatzgelb.de: Wie kann sich das ändern? Viele Fußballfans machen sich Sorgen, da eine Drohkulisse aufrecht erhalten wird.

Tobias Westkamp: Am einfachsten wäre es natürlich, keine Angriffsfläche mehr zu bieten. Allerdings erachte ich es für utopisch, dass Massenveranstaltungen vollkommen gewaltfrei über die Bühne gehen. Wo viele Menschen aufeinandertreffen, wird es immer zu Gewalttätigkeiten kommen. Dies ist nicht nur bei hochemotionalen Ereignissen wie Fußballveranstaltungen der Fall, sondern in vielen Bereichen der Gesellschaft zu beklagen – und dies war zu allen Zeiten so. Eine absolute Sicherheit wird es nie geben.

Dies soll natürlich keinen Fußballfan aus seiner Verantwortung für ein friedliches Fußballereignis entlassen. Und selbstverständlich müssen Veranstalter und Sicherheitsorgane nach Möglichkeiten suchen, Gewalttätigkeiten zu verhindern. Ich habe jedoch meine Zweifel, dass ein stetiges Mehr an dann zwangsläufig auch Unschuldige betreffenden Repressionen zu einer Beilegung des schwelenden Konfliktes zwischen Fußballfans auf der einen und Verbänden, Vereinen und Sicherheitsbehörden auf der anderen Seite und damit letztlich zu einer effektiven Problemlösung beiträgt.

schwatzgelb.de: Ein mögliches Verbot der Stehplätze ist recht aktuell und schlummert angeblich noch in einigen Schublade. Wie seht ihr das von der AG Fananwälte? Ist das rechtlich so einfach durchzusetzen?

Tobias Westkamp: Das hat von unserer Seite zugegebenermaßen noch niemand vollständig durchgeprüft. Denkbar wäre, dass in den Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer konstituiert werden könnte, dass jedem Besucher ein Sitzplatz zur Verfügung stehen muss. Eine theoretisch denkbare Alternative wäre der Erlass einer Verfügung durch die Ordnungsbehörde, die es den Vereinen untersagt, Karten für den Stehplatzbereich zu verkaufen – ähnlich der Verfügung, mittels derer dem FC St. Pauli untersagt wurde, Karten an Anhänger des FC Hansa Rostock zu verkaufen. Aber das wäre aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen kaum praktikabel.

Wahrscheinlicher wäre demnach eine Änderung des Versammlungsstättengesetzes oder aber die Schaffung eines neuartigen Gesetzes. Da hierbei jedoch unmittelbar in die Rechte der Stadionbetreiber eingegriffen würde, müsste die Notwendigkeit für ein Stehplatzverbot sehr gut begründet werden – ein nach unserer Ansicht aussichtsloses Unterfangen. Der Zusammenhang zwischen Stehplätzen und sicherheitsbeeinträchtigendem Verhalten erschließt sich uns nicht.

Pyro im Westfalenstadion

schwatzgelb.de: Noch einmal zur Pyrotechnik, wie steht ihr zu der Diskussion?

Tobias Westkamp: Bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang die Aussagen von Herrn Rauball und Herrn Niersbach, die immer gebetsmühlenartig runterbeten, das Pyrotechnik im Stadion per se rechtswidrig sei - was absoluter Blödsinn ist. Natürlich gäbe es rechtliche Möglichkeiten, Pyrotechnik legal im Stadion zu verwenden – das hat nach unserer Kenntnis auch ein vom DFB in Auftrag gegebenes Gutachten ergeben.

Ganz nebenbei: Der ein oder andere BVB-Anhänger wird sich an von der DFL organisierte Saisoneröffnungsfeiern im Westfalenstadion erinnern, in deren Rahmen Pyrotechnik verwandt wurde.

schwatzgelb.de: Unter welchen Bedingungen wäre das dann möglich?

Tobias Westkamp: Innerhalb eines mit Veranstalter, Stadionbetreiber und Sicherheitsbehörden abgestimmten Konzeptes, ausweislich dem in ausgewiesenen Zonen von bestimmten Fans Pyrotechnik verwendet würde.

schwatzgelb.de: Also auch auf der Südtribüne mit ihren 24000 Besuchern?

Tobias Westkamp: Sicherlich nicht 300 Bengalen quer über die Tribüne verteilt, aber davor in extra ausgewiesenen Zonen, das könnte funktionieren.

"Hätte es das DFL-Sicherheitspapier nicht gegeben, man hätte es erfinden müssen."

schwatzgelb.de: Auf welcher rechtlichen Grundlage werden denn Geisterspiele ausgesprochen?

Tobias Westkamp: Aufgrund von Urteilen der Verbandsgerichtsbarkeit. Die Spielbetriebsteilnehmer unterwerfen sich im Rahmen der Lizenzierung den Verbandsstatuten und damit der Verbandsgerichtsbarkeit. Diese verfügt über einen eigenständigen Strafenkatalog, der die Verhängung von Zuschauerausschlüssen beinhaltet.

schwatzgelb.de: Wann sind denn Maßnahmen wie Stadionverbote wirklich sinnvoll?

Tobias Westkamp: Jedenfalls sind Stadionverbote, wie sie derzeit gehandhabt werden, völlig kontraproduktiv. Jeder, der sich einer Fanszene zugehörig fühlt und regelmäßig die Auftritte seines Vereines auch bei Auswärtsspielen im Stadion verfolgt, kennt fünf Leute mit Stadionverbot, von denen vier Betroffene behaupten, dies sei vollkommen zu Unrecht geschehen und drei auch nachvollziehbare Argumente dafür vorbringen können. Dies führt lediglich zu einer Verschärfung des Konfliktes und zu einer Radikalisierung von Teilen der Fanszenen.

Außerdem halten sich viele Betroffene auch weiterhin im Umfeld der Stadien auf, weil sie das Gemeinschaftsgefühl nicht missen wollen. Dort sind sie jedoch für die Sicherheitsbehörden weniger „greifbar“ als in dem bestens überwachten Stadioninneren. Der Bundesgerichtshof hat in dem bereits angesprochenen Urteil zu den Stadionverboten (siehe Teil eins unseres Interviews) ausgeführt, dass den Vereinen eine Schutzpflicht gegenüber den Besuchern ihrer Veranstaltungen zukommt. Dieser Verantwortung werden sie mit den derzeit gültigen Stadionverbotsrichtlinien und der dadurch verursachten stetigen Verschärfung des Konfliktes nicht gerecht.

schwatzgelb.de: Wie ist so deine persönliche Prognose? Wir sehen da vor allem die Gefahr, dass es durch die Politik immer schwieriger wird.

Tobias Westkamp: Eigentlich müsste man schwarzsehen. Wir hatten wohl noch nie so gut organisierte Fanszenen und Faninteressenvereinigungen wie heute. Im Jahr 2007 wurde in Leipzig ein hoffnungsvoller Dialog begonnen, ebenso im vergangenen Jahr von der Kampagne „Pyrotechnik legalisieren Emotionen respektieren“. Nichtsdestotrotz wird die ausgestreckte Hand durch DFL und DFB fortwährend ausgeschlagen. Erschwerend kommt hinzu, dass beispielsweise Polizeigewerkschaften und auch einige Politiker das Thema missbrauchen.

Andererseits machen die Reaktionen auf das DFL-Sicherheitspapier Mut. Oder etwas überspitzt ausgedrückt: Hätte es das Papier nicht gegeben, man hätte es erfinden müssen. Aufgrund der abenteuerlichen Vorschläge der DFL-Vertreter werden zahlreiche Fußballfreunde aktiv, die der Gesamtproblematik in der Regel eher weniger Aufmerksamkeit widmen. Selbiges gilt für zahlreiche Medien, die die Fanpolitik der Verbände nunmehr kritisch würdigen. Auch zahlreiche Vereine ergreifen Partei für ihre „Kunden“ – all das macht Hoffnung.

schwatzgelb.de: Was wünschst du dir für die Zukunft?

Tobias Westkamp: Ich wünsche mir für die Fans, dass die Verbände und Vereine die ausgestreckte Hand der Fans annehmen und in einen ergebnisoffenen Dialog auf Augenhöhe treten. Ich würde mir überdies wünschen, dass den Offiziellen und Entscheidungsträgern klar wird, dass eine stetige Verschärfung der Repressionen nicht zu dem gewünschten Ergebnis führt. Überdies sollte sich die Erkenntnis durchsetzen, dass den Reiz des „Events“ Fußball nicht nur die Robbens, Riberys, Götzes und Hummels ausmachen, sondern auch und insbesondere die farbenfrohen und lautstarken Fankurven. Für die AG Fananwälte würde ich mir wünschen, dass es uns auch weiterhin gelingt, auf rechtlich fragwürdige Praktiken im Umgang mit Fußballfans hinzuweisen, und Fans, die sich im Zusammenhang mit ihrer Leidenschaft rechtlichen Problemen ausgesetzt sehen, eine effektive Unterstützung gewähren zu können.

schwatzgelb.de: Vielen Dank für das Interview.

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