In Kürze

Aufruf zum 12. Heinrich-Czerkus-Gedächtnislauf

22.03.2016, 09:27 Uhr von:  Redaktion

An Karfreitag, den 25. März 2016, wird der Heinrich-Czerkus-Gedächtnislauf zum zwölften. Mal stattfinden. Der diesjährige Lauf ist Gerd Schleiken, Rüdiger Raguse und Arne Steding gewidmet. Als Aktive der BVB-Fanszene haben sie sich für ein friedliches Miteinander innerhalb und außerhalb des Stadions und gegen jede Form von Diskriminierung eingesetzt.

In diesem Sinne versteht sich der Lauf als ein starkes Signal gegen Rechts, gegen Rassismus und Antisemitismus. Alle, die dazu einen Beitrag leisten möchten, sind herzlich eingeladen, mitzulaufen: Mit ihren Fahnen, Trikots und Schals, von welchem Verein, Club etc. auch immer. Wer damit ein Problem hat, muss dem Lauf fern bleiben. Ein Vorfall wie im letzten Jahr darf sich nicht wiederholen.

Im Sinne von Gerd, Rüdiger und Arne freuen wir uns auf viele Wanderer, Walker, Jogger und Radler auf dem Weg vom Stadion Rote Erde durch den Rombergpark in die Bittermark zur Gedenkveranstaltung der Stadt Dortmund. Wir wünschen uns einen großen, bunten, friedlichen und fröhlichen Heinrich-Czerkus-Gedächtnislauf 2016.

Treff: Stadion Rote Erde ab 12 Uhr
Start: Wanderer 13 Uhr, Walker 13.30 Uhr, Jogger/Radler 14 Uhr
Ziel: Denkmal Bittermark, 15 Uhr, dort Ausgabe der Urkunden
Strecke: Stadion Rote Erde, Rombergpark, Denkmal Bittermark (ca. 7 km)
Hinweise: Gedächtnislauf, kein Wettkampf, keine Zeitnahme, kein Stress, Trikots und Fahnen von Vereinen, Clubs etc. sind willkommen. Transport von Wechselwäsche und Getränken am Ziel ist geregelt. Kein Startgeld, Spende erbeten

Die Veranstalter:

  • NaturFreunde Dortmund-Kreuzviertel,
  • Fan-Projekt Dortmund e.V.,
  • BVB-Fanclub Heinrich Czerkus,
  • Borussia Dortmund.

Die Veranstalter behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Per­sonen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder be­reits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, an­tisemitische oder sonstige men­schenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Redaktion, 22.03.2016

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